Wer bei der Mehrwertsteuer im Aussenhandel Formfehler macht, muss mit hohen Kosten rechnen.

Mehrwertsteuer: Spielregeln kennen

KMU, die bei der Abrechnung der Mehrwertsteuer Fehler machen, müssen das unter Umständen teuer bezahlen. Es lohnt sich deshalb für ein Unternehmen, die Mehrwertsteuer Fitness der zuständigen Mitarbeitenden zu überprüfen.

Der wichtigste Handlespartner der Schweiz ist die EU.  2015 wurden gemäss EDA  Waren im Wert von 125 CHF Milliarden importiert und für 212 Milliarden CHF exportiert.  Allerdings, so die Mehrwertsteuer-Expertin Tamara Tormen ist “der Transport der Güter über die Grenze oder innerhalb der EU-Mitgliedstaaten mit massgeblichen mehrwertsteuerlichen Hürden gepflastert, die auch hohe Kosten verursachen können, wenn man sich nicht an die Spielregeln hält.”

Mehrwertsteuer-Falle: Formale Bedingungen

Vielfach bliebe die MWST beim Unternehmen als Kosten hängen, weil formale Bedingungen nicht erfüllt würden. “So kann”, sagt Tamara Tormen, “unter anderem einem Leistungsempfänger die Vorsteuerrückerstattung verweigert werden, nur weil auf der Rechnung keine Rechnungsnummer steht.” Dabei sei zu beachten, dass die MWST-Sätze in der EU sehr hoch seien und deshalb die Gewinnmarge durch die verweigerte Rückvergütung der MWST markant sinken könne.
Die Mehrwertsteuer-Expertin nennt ein Beispiel: Ein Schweizer Unternehmen bezieht Waren in Deutschland für 100‘000 EUR, welche vom Unternehmen für 125‘000 EUR weiterverkauft werden können.  Das Schweizer Unternehmen bezahlt dem Lieferanten total 119‘000 EUR, denn neben dem Kaufpreis ist die deutsche Mehrwertsteuer von 19%, das heisst 19‘000 EUR, zu bezahlen.

75% Gewinneinbusse wegen vergessener Rechnungsnummer

Verweigert nun das deutsche Finanzamt dem Schweizer Unternehmen mangels Erfüllung formeller Voraussetzungen den Vorsteuerabzug von 19‘000 EUR, bleiben diese als Kosten beim Schweizer Unternehmen hängen, wenn das Unternehmen nicht den EU-Lieferanten für den Fehler verantwortlich machen und für den Schaden belangen kann. Anstelle des vorgesehenen Bruttogewinns in der Höhe von 25‘000 EUR verbleiben dem Schweizer Unternehmen somit nur noch 6000 EUR, also eine Gewinneinbusse von 75%.
Eine solche Gewinneinbusse schmerzt umso mehr, als viele Unternehmen bereits unter dem starken Franken leiden.
Seit dem Inkrafttreten des revidierten Schweizer Mehrwertsteuergesetzes per 1. Januar 2010 wurden die formellen Voraussetzungen für den Vorsteuerrückerstattungsanspruch massiv vereinfacht. Gemäss Tormen hätten sich Schweizer Unternehmen daran „gewöhnt”, dass der Vorsteuerrückerstattungsanspruch gegeben sei, auch wenn die notwendigen Papiere (insbesondere die Rechnung) nicht sämtliche Voraussetzungen nach Art. 26 MWSTG erfüllten. “In der EU dagegen wurden – hauptsächlich wegen diverser Betrugsfälle – die formellen Bedingungen massiv verschärft.” Das Risiko einen Fehler zu begehen ist deshalb um ein Vielfaches grösser. Zudem sei zu beachten, dass die EU keine Zollgrenzen innerhalb der EU kenne und deshalb Lieferungen zwischen EU-Mitgliedstaaten abweichend gehandhabt würden.

Mehrwertsteuer: Wissen der Mitarbeitenden überprüfen

Für KMU ist es deshalb lohned zu prüfen, ob die Mitarbeitenden, welche mit solchen Fragen konfrontiert werden, fit genug sind, um die wichtigsten Mehrwertsteuer-Sachverhalte im Handel zwischen der Schweiz und EU bzw. zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten zu kennen. Nur wer die Probleme erkennt und auch weiss, wie diese zu lösen sind, gerät nicht in die gewinnzerstörende Mehrwertsteuerfalle mit der EU. Tamara Tormen bietet auf rissip Kurse zu den häufigsten mehrwertsteuerlichen Sachverhalten an, wie beispielsweise Export und Import in die Schweiz oder in die EU, Lieferungen im gleichen Land mit ausländischen Geschäftspartnern sowie innergemeinschaftliche Lieferungen, Reihengeschäfte und Dreiecksgeschäfte.
Die Kurse richten sich vor allem an Mitarbeitende im internationalen Verkauf, Finanz- und Rechnungswesen. Angesprochen werden auch Exportverantwortliche und Spediteure, die sich mit der Zoll- und Mehrwertsteuerabwicklung mit EU-Ländern beschäftigen sowie Ausbildungsverantwortliche von im Aussenhandel tätigen KMU. Nicht zuletzt bieten die Online-Kurse auch eine gute Vorbereitung für eine Prüfung zum Thema „internationale Steuern“ respektive „Mehrwertsteuer“.

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Autor
Markus Schärli
Über:
Experte für didaktische Unternehmenskommunikation. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Journalist (Zeitung, Radio, Fernsehen) als auch als Managing Director einer internationalen Firma in der Unternehmenskommunikation und Gründer des E-Learning Spezialisten rissip. Er ist Dozent für Unternehmenskommunikation an der Hochschule Luzern und Co-Autor des E-Books: „Personal erfolgreich und effizient schulen".
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